Leistungen
Energieberatung & Planung
Energetische Baubegleitung
Energieausweise
Thermische Bauphysik
Messungen
Thermische Bauphysik
Ich übernehme die Ausarbeitung der baurechtlich erforderlichen bauphysikalischen Nachweise für den baulichen und energiesparenden Wärmeschutz sowie das Erstellen von Nachweisen zur Erlangung von Fördermitteln aus den einschlägigen Förderprogrammen für energetische Sanierungsmaßnahmen und energieeffiziente Neubauten.
Die energetische Fachplanung bildet in Verbindung mit bauphysikalischen Nachweisen die Grundlage für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Gebäuden. Sie dienen zugleich der Vermeidung von Bauschäden.
Bei Bedarf erstelle ich für Ihre Immobilie folgende Konzepte und Nachweise:
Ich übernehme die Ausarbeitung der baurechtlich erforderlichen bauphysikalischen Nachweise für den baulichen und energiesparenden Wärmeschutz sowie das Erstellen von Nachweisen zur Erlangung von Fördermitteln aus den einschlägigen Förderprogrammen für energetische Sanierungsmaßnahmen und energieeffiziente Neubauten.
Die energetische Fachplanung bildet in Verbindung mit bauphysikalischen Nachweisen die Grundlage für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Gebäuden. Sie dienen zugleich der Vermeidung von Bauschäden.
Bei Bedarf erstelle ich für Ihre Immobilie folgende Konzepte und Nachweise:
- Wärmeschutz und Feuchteschutz nach DIN 4108-2/3 und DIN V 18599
- Wärmebrückenminimierung nach DIN 4108 Beiblatt 2 und DIN 4108-6
- Heizlast-Berechnung nach DIN EN 12831
- Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6 und DIN 4108-7
- Luftdichtheitskonzepte nach DIN 4108-7
Wärmeschutz und Feuchteschutz nach DIN 4108-2 / DIN V 18599
Nach der gültigen Energieeinsparverordnung (§16 EnEV) und den jeweiligen Landesbauordnung ist der baulicher, und energiesparender Wärmeschutz bei Neubauten und umfangreichen Modernisierungen anzufertigen.
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Nach der gültigen Energieeinsparverordnung (§16 EnEV) und den jeweiligen Landesbauordnung ist der baulicher, und energiesparender Wärmeschutz bei Neubauten und umfangreichen Modernisierungen anzufertigen.
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Wärmebrückenminimierung nach DIN 4108 Beiblatt 2 / DIN 4108-6
• Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2
• KfW-Kurzverfahren-Nachweis
• detaillierte Wärmebrückenberechnung nach DIN 4108-6
Wärmebrücken sind Stellen der thermischen Gebäudehülle, an denen Wärme schneller nach außen gelangt als durch die angrenzenden Bauteile. Bauschäden und Schimmel können die Folge sein. In bestimmten Fällen ist es notwendig oder sinnvoll, z.B. um eine bestimmte KFW-Effizienzhausklasse zu erreichen, eine Wärmebrückenberechnung durchzuführen.
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• Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2
• KfW-Kurzverfahren-Nachweis
• detaillierte Wärmebrückenberechnung nach DIN 4108-6
Wärmebrücken sind Stellen der thermischen Gebäudehülle, an denen Wärme schneller nach außen gelangt als durch die angrenzenden Bauteile. Bauschäden und Schimmel können die Folge sein. In bestimmten Fällen ist es notwendig oder sinnvoll, z.B. um eine bestimmte KFW-Effizienzhausklasse zu erreichen, eine Wärmebrückenberechnung durchzuführen.
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Heizlast-Berechnung nach DIN EN 12831
Als Ingenieurbüro plane und berechne ich Heizungsanlagen, berate Sie zu Ihren Investitionen und stelle auf Wunsch verschiedene Konzepte auf.
Ich erstelle Ihre Heizlastberechnung (Wärmebedarfsberechnung) nach der aktuellen DIN EN 12831, "Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast".
Das ist die Basis für alle weiterführenden Planungsschritte zur Dimensionierung der Heizungsanlage.
Als Ingenieurbüro plane und berechne ich Heizungsanlagen, berate Sie zu Ihren Investitionen und stelle auf Wunsch verschiedene Konzepte auf.
Ich erstelle Ihre Heizlastberechnung (Wärmebedarfsberechnung) nach der aktuellen DIN EN 12831, "Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast".
Das ist die Basis für alle weiterführenden Planungsschritte zur Dimensionierung der Heizungsanlage.
Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6
Seit Mai 2009 gilt die DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen). Damit muss für jeden Neubau und bei bestimmten Sanierungen ein genormtes Lüftungskonzept erstellt werden. Liegt dieses nicht vor, müssen ggf. die Planer für spätere, lüftungsbedingte Mängel haften.
Diese Vorgaben sind für alle am Bau Beteiligten verbindlich und betreffen:
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Seit Mai 2009 gilt die DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen). Damit muss für jeden Neubau und bei bestimmten Sanierungen ein genormtes Lüftungskonzept erstellt werden. Liegt dieses nicht vor, müssen ggf. die Planer für spätere, lüftungsbedingte Mängel haften.
Diese Vorgaben sind für alle am Bau Beteiligten verbindlich und betreffen:
- Neubauten von Wohngebäuden
- Sanierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, bei denen mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden bzw.
- Einfamilienhäuser, bei denen mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden.
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Luftdichtigkeitskonzepte nach DIN 4108-7
Die Energieeinsparverordnung sowie die Normen zum Wärmeschutz DIN 4108-2 und DIN 4108-3 fordern eine dauerhaft luftdicht ausgeführte Gebäudehülle. In DIN 4108-3 wird diese Forderung begründet: „Wände und Dächer müssen luftdicht sein, um eine Durchströmung und Mitführung von Raumluftfeuchte, die zu Tauwasserbildung in der Konstruktion führen kann, zu unterbinden.“ Es wird in beiden Normen auf die DIN 4108-7 verwiesen, wo die Grundzüge des Luftdichtheitskonzepts dargelegt sind.
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Die Energieeinsparverordnung sowie die Normen zum Wärmeschutz DIN 4108-2 und DIN 4108-3 fordern eine dauerhaft luftdicht ausgeführte Gebäudehülle. In DIN 4108-3 wird diese Forderung begründet: „Wände und Dächer müssen luftdicht sein, um eine Durchströmung und Mitführung von Raumluftfeuchte, die zu Tauwasserbildung in der Konstruktion führen kann, zu unterbinden.“ Es wird in beiden Normen auf die DIN 4108-7 verwiesen, wo die Grundzüge des Luftdichtheitskonzepts dargelegt sind.
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